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   BVerwG, 23.02.1989 - 1 WB 149.88   

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https://dejure.org/1989,4614
BVerwG, 23.02.1989 - 1 WB 149.88 (https://dejure.org/1989,4614)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1989 - 1 WB 149.88 (https://dejure.org/1989,4614)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1989 - 1 WB 149.88 (https://dejure.org/1989,4614)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens gegen sich selbst - Rechtmäßigkeit der Aussetzung einer Laufbahnbeurteilung - Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs im Rahmen der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) - Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrages ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 26.09.1972 - I WB 42.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 1 WB 149.88
    (FH) ... G. aufgefordert, die nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 46, 29; 53, 90) [BVerwG 04.11.1975 - I WB 40/75]erforderlichen Voraussetzungen für eine Vertretung des Antragstellers vor dem Senat nachzuweisen.

    (FH) ... G. beantragte daraufhin mit Schreiben vom 30. August und 1. September 1988 unter Hinweis auf die Entscheidungen des Senats vom 26. September 1972 (BVerwGE 46, 29) und vom 16. Juli 1975 - 1 WB 62/73 -, über seine Zulassung als Vertreter des Antragstellers vorab zu entscheiden und eine persönliche Erklärung des Antragstellers abzuwarten.

  • BVerwG, 14.05.1963 - VII C 33.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 1 WB 149.88
    Denn ein Feststellungsantrag kann nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit einer Maßnahme gerichtet sein (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), aber nicht auf die Feststellung einer abstrakten objektiven Rechtspflicht bzw. auf die bloße Klärung einer Rechtsfrage (vgl. BVerwGE 14, 235 f.; 16, 92 f. [BVerwG 14.05.1963 - VII C 126/61]; BVerwG Beschluß vom 3. November 1987 - 1 WB 9/87).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87

    Funktionsbereiche - Innerdienstliche Abgrenzung - Militärischer Vorgesetzter -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 1 WB 149.88
    Denn ein Feststellungsantrag kann nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit einer Maßnahme gerichtet sein (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), aber nicht auf die Feststellung einer abstrakten objektiven Rechtspflicht bzw. auf die bloße Klärung einer Rechtsfrage (vgl. BVerwGE 14, 235 f.; 16, 92 f. [BVerwG 14.05.1963 - VII C 126/61]; BVerwG Beschluß vom 3. November 1987 - 1 WB 9/87).
  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 1 WB 149.88
    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist nach dem auch im wehrdienstgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO jedoch nur dann zulässig, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 53, 134, 137 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74] m.w.N.; BVerwG Beschluß vom 18. Mai 1988 - 1 WB 187/86).
  • BVerwG, 07.04.1988 - 1 WB 145.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 1 WB 149.88
    Dabei kommt es darauf an, ob und inwieweit die begehrte gerichtliche Feststellung geeignet ist, die Position des Antragstellers in einem dieser drei Bereiche zu verbessern; dies wäre dann der Fall, wenn der Antragsteller dadurch in den Stand versetzt würde, einen bestimmten Anspruch geltend zu machen oder sein sonstiges Verhalten im Rechtsleben danach einzurichten (BVerwG Beschluß vom 7. April 1988 - 1 WB 145/86 - m.w.N.).
  • BVerwG, 02.02.1988 - 1 WB 28.87

    Beurteilungsbeitrag - Antragsverfahren - Dienstliche Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 1 WB 149.88
    Die Frage, ob ein Untätigkeitsantrag auch eine Begründung zur Sache enthalten muß, hat der Senat bisher offengelassen (vgl. BVerwG Beschluß vom 2. Februar 1988 - 1 WB 28/87).
  • BVerwG, 08.06.1962 - VII C 78.61

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 1 WB 149.88
    Denn ein Feststellungsantrag kann nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit einer Maßnahme gerichtet sein (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), aber nicht auf die Feststellung einer abstrakten objektiven Rechtspflicht bzw. auf die bloße Klärung einer Rechtsfrage (vgl. BVerwGE 14, 235 f.; 16, 92 f. [BVerwG 14.05.1963 - VII C 126/61]; BVerwG Beschluß vom 3. November 1987 - 1 WB 9/87).
  • BVerwG, 20.06.1978 - 1 WB 10.77

    Untätigkeitsantrag im Wehrbeschwerdeverfahren - Begründung zur Sache -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 1 WB 149.88
    Da Antrag und Antragsbegründung nicht zusammen eingelegt werden müssen, würde es beim Untätigkeitsantrag genügen, wenn die Begründung zur Sache jedenfalls im weiteren Verlauf des Verfahrens abgegeben wird (BVerwGE 63, 84 f. [BVerwG 20.06.1978 - 1 WB 10/77]).
  • BVerwG, 04.08.1988 - 1 WB 69.88

    Selbstständige Anfechtung eines Beurteilungsbeitrages bei Soldatenbeurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 1 WB 149.88
    Einzelne Verhaltensweisen und Erklärungen der mit der Bearbeitung von Beschwerden befaßten Vorgesetzten können aber nicht zum Gegenstand eines gesonderten Feststellungsantrags gemacht werden (BVerwG Beschluß vom 4. August 1988 - 1 WB 69/88 - m.w.N.).
  • BVerwG, 30.10.1979 - 1 WB 128.79

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 1 WB 149.88
    Der Antragsteller kann allein mit der Behauptung, die Maßnahme der SDL vom 27. Oktober 1987 sei rechtswidrig, da sie ihm nicht eröffnet und hinsichtlich der Laufbahnbeurteilung von einem unzuständigen Vorgesetzten getroffen worden sei, kein berechtigtes Interesse an der dahingehenden Feststellung dartun; denn durch die oben genannten Anforderungen soll vermieden werden, daß die Gerichte mit der Prüfung erledigter Vorgänge belastet werden, ohne daß der Antragsteller hieran ein über die begehrte Feststellung hinausgehendes rechtliches, wirtschaftliches oder ideelles Interesse hat (BVerwG Beschlüsse vom 30. Oktober 1979 - 1 WB 128/79 - und vom 7. April 1988 a.a.O.).
  • BVerwG, 26.02.1982 - 1 WB 17.82

    Planmäßige Beurteilung des Soldaten - Ausnahmen

  • BVerwG, 14.05.1963 - VII C 126.61

    Erhebung eines Zuschlages zur Ausgleichsabgabe auf frisches Fleisch wegen

  • BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 187.86

    Bestehen eines Feststellungsinteresses eines Soldaten bzgl. einer Verweigerung

  • BVerwG, 04.11.1975 - 1 WB 40.75
  • BVerwG, 21.02.1973 - I WB 10.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.10.1988 - 1 WB 149.88

    Vertretung eines Soldaten vor dem Bundesverwaltungsgericht nur durch Personen mit

    ... G. ist nicht befugt, den Antragsteller in den vor dem Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - anhängigen Wehrbeschwerdeverfahren, Az.: 1 WB 149/88, 1 WB 150/88 und 1 WB 151/88, zu vertreten.

    Mit den anhängigen Anträgen auf gerichtliche Entscheidung wendet sich der Antragsteller gegen Entscheidungen der Stammdienststelle der Luftwaffe (Verfahren 1 WB 149/88, 1 WB 150/88) und des Amtschefs des Sanitätsamtes der Bundeswehr (Verfahren 1 WB 151/88).

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